am Dienstag, 27.07.2021 um 19:30 Uhr im Schützensaal, Lange Straße 63, Laupheim
Tagesordnung:
1.) Berichte vom Vorsitzenden, Kassenverwalter und Kassenprüfer mit Entlastung
2.) Neufestsetzung des Mitgliederbeitrages
3.) Satzungsänderung
4.) Anträge
5.) Wahlen
Anträge sind bis zum 21.07.2021 schriftlich an den Vorsitzenden Rolf Müller, Ulmer Straße 28, 88471 Laupheim, rolf.mueller.laupheim@googlemail.com zu senden.
Wir bitten, sich vor der Versammlung zu informieren.
Wir suchen Kandidatinnen/Kandidaten für unsere Gremien. Zu wählen sind: Vorsitzende/n, stellvertretende/n Vorsitzende/n, Schriftführer/in, Kassenverwalter/in, Ausschussmitglieder.
Der Vereinsvorsitzende wird nach über 31 Jahren in diesem Amt aus Altersgründen nicht mehr kandidieren.
Wir freuen uns über jede/n, der sich für unseren Verein, insbesondere auch für unsere Höhenanlage, engagieren möchte. Infos dazu beim bisherigen Vorsitzenden Rolf Müller, Telefon (07392) 168210 oder rolf.mueller.laupheim@googlemail.com
Regelungen zum Infektionsschutz und Teilnahmevoraussetzungen bei der Mitgliederversammlung am 27.07.2021
Zur Mitgliederversammlung des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Laupheim e.V. am Dienstag, den 27.07.2021, Beginn 19:30 Uhr im Schützensaal, Lange Str. 63 in Laupheim, sind alle Mitglieder des Vereins sowie Gäste herzlich eingeladen und willkommen.
Regelungen für die Teilnahme (Hygienekonzept)
- Ein „GGG-Nachweis“ ist nicht erforderlich.
- Personen, die aktuell positiv auf das SARS-Cov2-Virus getestet sind, die aktuell einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen (Quarantäne) oder die Symptome eines akuten Atemweginfekts (Husten, Muskelschmerz, Störung Geruchs- oder Geschmackssinns etc.) oder Fieber aufweisen, haben keinen Zutritt zur Veranstaltung.
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund- und Nasenbedeckung (OP- oder FFP2-Maske), die nur am Platz abgenommen werden darf.
- Beim Betreten und Verlassen und im Gebäude sind die Abstandsregelungen einzuhalten.
- Der Veranstaltungsraum wird dauerhaft gelüftet.
- Es wird gebeten, beim Eintritt ins Gebäude das bereitgestellte Handdesinfektionsmittel zu benutzen.
- Der Eintrag in eine Anwesenheitsliste zur Datenerhebung ist verpflichtend.