Im Rahmen des Höhenanlagefestes an Fronleichnam, Donnerstag, den 20. Mai 2019 suchen wir die/den erste/n Laupheimer Kuchenkönig/in.
Die Anlieferung der Kuchen ist zwischen 10:30 Uhr und 12:00 Uhr möglich. Dir Kür zum/zur Kuchenkönig/in findet um 15:00 Uhr statt.
Teilnahmeregeln für Kuchenwettbewerb
1. Teilnahmeberechtigung
Am 1. Laupheimer Kuchenwettbewerb des VVL e.V ist jede in Laupheim & Teilorten gemeldete Person ab 18 Jahre, mit Ausnahme der Jurymitglieder und dem Vorstand des VVL e.V., teilnahmeberechtigt.
2. Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss für den Wettbewerb ist der 15.06.2019! Danach sind keine weiteren Anmeldungen möglich. Da der Platz begrenzt ist (max. 30 Kuchen), behält sich der VVL e.V. vor, auch Anmeldungen aus einem früheren Zeitpunkt aus Platzgründen abzulehnen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs unter kuchen_laupheim@gmx.de aufgenommen und bearbeitet. Ein Weitergabe der Anmeldung an Dritte ist nicht erlaubt! Der Kuchen muss also vom Anmelder selbst hergestellt worden sein.
3. Kuchen für Wettbewerb – Kuchenspenden
Jeder Teilnehmer kann maximal 1 Kuchen für den Wettbewerb anmelden. Kuchenspenden sind außerhalb des Wettbewerbs unbegrenzt möglich.
4. Größe, Höhe, Materialien des Kuchens
Für runde Kuchen gilt das normale Standformat von 26 cm Durchmesser (+/- 2 cm). Bei Blechkuchen das normale Maß für ein Backblech eines haushaltsüblichen Backofens. Zudem sind auch Kuchen in der haushaltsüblichen Größe als Kastenform und Gugelhupfform erlaubt. Aufbauten bzw. Zusammenschlüsse von mehreren Kuchen sind nicht erlaubt!
Für den Kuchen dürfen weder Schlagsahne noch Cremes verwendet werden, da wir keine ausreichende Kühleinrichtung für die Kuchen haben. Obstkuchen mit frischem Obst oder aus der Dose sind erlaubt.
5. Kuchen sind ein Lebensmittel
Für den Kuchen dürfen nur übliche Materialien verwendet werden, die essbar sind und keine Gesundheitsgefährdung darstellen. Keine Hilfsmittel aus der Zuckerfloristik oder bunte Bänder aus der Floristik und Hobbybereich. Showeffekte mit unüblichen und ungenießbaren Zutaten sind nicht erlaubt!
6. Selbständige Anfertigung des Kuchens
Jeder Teilnehmer muss seinen Kuchen selbständig und ohne fremde Hilfe anfertigen. Ehrensache!
7. Anlieferung
Die Anlieferung der Kuchen erfolgt am 20.06.2019 von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr am Bunker in der Höhenanlage (der Bunker befindet sich an der Seite der Höhenanlage zum Kloster, also im Westen der Höhenanlage).
Bei der Anlieferung wird der Kuchen fotografiert, damit man bei der Preisverleihung noch weiß, wie der Kuchen ausgesehen hat und wird dies durch den Teilnehmer erlaubt.
Bitte bringen Sie Ihr unterschriebenes Anmeldeformular und den Kuchen auf einer Kuchenplatte mit. Danach erhält jeder Kuchen und dessen Kuchenplatte eine Nummer, damit eine anonyme Bewertung stattfinden kann.
8. Preisverleihung Kuchenkönig(in)
Die Preisverleihung findet um 15.00 Uhr statt. Dazu ist die Anwesenheit des Preisträgers bzw. Preisträgerin notwendig.
9. Disqualifizierung
Werden die Vorgaben aus Punkt 4. & 5. nicht erfüllt, wird der Kuchen aus dem Wettbewerb genommen und kommt nur so zum Verkauf.
Ebenso führt die Abwesenheit bei der Preisverleihung zur Disqualifizierung.
10. Bewertung
Für die Bewertung wird von jedem Kuchen ein Stück genommen und in kleine Teile geschnitten, so dass jede Person aus der Jury ein Stück zur Verkostung erhält. Anhand des Bewertungsbogens werden von der Jury Punkte und ein Endurteil vergeben. Die letzte Entscheidung über die Bewertung und dem Gewinn obliegt dem Vorsitz der Jury und ist nicht anfechtbar.
Der Rest des Kuchens kommt zum Verkauf und der Erlös fließt dem Verein zu.
Und bitte das Ganze nicht allzu ernst nehmen. Es soll ein Sommerspaß für uns Laupheimer sein!